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LG Memmingen, 30.06.2021 - 32 O 324/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Schadensersatz, Marke, Schadensersatzanspruch, Software, Kaufpreis, Beweislast, Vorstand, Betriebserlaubnis, Anspruch, Kenntnis, Zeitpunkt, Fahrzeug, Klage, Nutzung, Darlegungs und Beweislast, kein Anspruch, gezogene Nutzungen
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 30.06.2021 - 32 O 324/21
- OLG München, 25.05.2023 - 24 U 4761/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.2020 - VIII ZR 315/19
Verjährung des Anspruchs auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs i.R.d. …
Auszug aus LG Memmingen, 30.06.2021 - 32 O 324/21
"Da die deliktische Haftung nicht an das Bestehen einer Verbindlichkeit und deren Nicht- oder Schlechterfüllung anknüpft, stellt sich im Deliktsrecht die Frage nach dem Erfüllungsinteresse regelmäßig nicht; vielmehr richtet sich der deliktische Schadensersatzanspruch grundsätzlich allein auf den Ersatz des Erhaltungsinteresses und damit auf das negative Interesse" (vergleiche OLG München a.a.O. und BGH vom 09.06.2020, VIII ZR 315/19).
- OLG München, 25.05.2023 - 24 U 4761/21
Verbotsirrtum des Fahrzeugherstellers hinsichtlich des Einbaus eines …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 30.06.2021, Az. 32 O 324/21, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Memmingen, Az. 32 O 324/21, wird die Beklagte verurteilt,.